BERUFSSTÄNDISCHE ORDNUNG -
ENTWICKLUNG DER IDEE BEI JOHANNES MESSNER

III. JOHANNES MESSNERS SOZIALWISSENSCHAFTLICHES WIRKEN UND SEIN EINFLUSS AUF DIE ENTWICKLUNG DER KATHOLISCHEN SOZIALLEHRE IN ÖSTERREICH BIS 1933

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(Padre Alex)


1. Der Werdegang und Studienweg bis 1925 (Hirtenbrief)

2. Wirken und Arbeiten Messners 1925 - 1933

2.1 Der Sozialhirtenbrief, sein Umfeld und seine Bewertung

2.2 Messners Habilitations-Vortrag "Sozialökonomik und Sozialethik"

2.2.1 Sozialrealismus

2.2.2 Zur Gemeinschaftsidee

2.2.3 Ansatz bei der Arbeitsgemeinschaft

2.2.4 Staat - Stände und Beruf

Exkurs: Zur päpstlichen Sozialenzyklika "Quadragesimo anno", zu den "ordines" und späteren kirchlichen Stellungnahmen

2.3 Nach der Habilitation Messners bis 1933

2.4 Messners Bestehen auf Parität und Subsidiarität bei der Verfassungsreform

3. Zusammenfassung der Entwicklung bei Messner


1. Der Werdegang und Studienweg bis 1925 (Hirtenbrief)

Johannes Messner wurde am 16. Feb. 1891 in Schwaz in Tirol geboren (+ 1984).(1) Der Verdienst seines Vaters, der Bergmann war, reichte nicht aus, und deshalb war auch die Mutter in einer staatlichen Tabakfabrik erwerbstätig. Unter welchen Lebensverhältnissen, die von den Mühen, aber auch Freuden einer damaligen Arbeiterfamilie getragen waren, Messner aufwuchs, hat er selbst bereits in der sechsten Auflage seines Buches "Die soziale Frage" (= SF) in der Widmung "Im Andenken an meine Eltern" geschrieben.(2) Nach dem Besuch der Volksschule in Schwaz schickten die Eltern, Jakob und Maria Messner, geb. Speckbacher, den ältesten ihrer drei Söhne, also Johannes, auf das humanistische Gymnasium "Vinzentinum" in Brixen (Österreich), weil er Priester werden wollte. Schon die familiäre Lage hatte bei ihm lebendiges Interesse an den sozialen Fragen angeregt, und so verschaffte er sich in der Gymnasialzeit das Buch des Jesuiten Josef Biederlack "Einleitung in die soziale Frage".(3)

Nach der Matura begann Messner die akademischen Studien an der Katholisch-Theologischen Hochschule ebenfalls in Brixen (1910 - 1914). Dort wurde für Messner die Begegnung mit dem Moraltheologieprofessor Sigismund Waitz, der später Bischof von Vorarlberg, Tirol und dann Erzbischof von Salzburg werden sollte, sehr bedeutsam: "Er öffnete den Blick dafür, wieviel sich in Zukunft für oder gegen das Christentum im Bereich der Sozialordnung entscheiden werde. Was mich in Verbindung mit diesem Gedanken zuinnerst zur Arbeit auf dem Gebiete der Sozialwissenschaften drängte, war ... warum es ... nicht möglich sein sollte, in Eintracht und Verständigung, im Bemühen um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und damit einhergehend um den steigenden Wohlstand der Arbeiterschaft, die Voraussetzungen zu schaffen, die der Großzahl der Familien jenen Segen eines ungemessen glücklichen Lebens ermöglichen, wie er unser Teil war. Bestimmend war weiter ein Unbehagen angesichts mancher damals einflußreicher Strömungen, die, wie mir schien, allzusehr auf ein anklagendes Sozialpathos und einen fordernden Sozialidealismus vertrauten."(4) Waitz wies Messner auch auf die Schrift "Die soziale Frage" von F. M. Schindler hin, der - wie oben kurz angerissen - einer berufsständischen Ordnung einen wesentlichen Platz in seiner Lehre einräumte und sich engagiert um die Umsetzung seiner sozialen Ideen in die praktische Politik bemühte.

Nach seiner Priesterweihe und darauffolgenden sechs Jahren Seelsorge in Tirol wurde Messner 1920 vom Präsident der Tyrolia(5) und christlich-sozialen Abgeordneten im Nationalrat, Prälat Hofrat Aemilian Schöpfer, dazu bewogen(6), in München vier Jahre insbesondere Nationalökonomie und Soziologie zu studieren. Messner war schon 1919 von seinem Bischof freigestellt worden, erwarb 1922 den Doktor iuris utriusque in Innsbruck (Studienbeginn 1918) und studierte bis 1925 in München, wo er 1924 zum Doktor oeconomiae publicae promoviert wurde. In seiner Münchner Dissertation "Wilhelm Hohoffs Marxismus - Studien zur Erkenntnislehre der nationalökonomischen Theorie" setzte er sich schon mit der Idee eines christlichen Sozialismus auseinander. Diese Jahre in München haben die weitere Entwicklung Messners in wissenschaftlicher Hinsicht entscheidend geprägt. Seine Lehrer blieben Zeit seines Lebens von Bedeutung: Adolf Weber und Otto von Zwiedineck-Südenhorst, die ihm die Bedeutung wirtschaftlicher Tatbestände nahebrachten und ihn in die Zusammenhänge der Volkswirtschaft einführten, Jakob Strieder, bei dem er Wirtschaftsgeschichte hörte, und Max Weber, der sein soziologisches Interesse weckte. Auch der Philosoph Max Scheler gewann für ihn eine gewisse Bedeutung.

2. Wirken und Arbeiten Messners 1925 - 1933

2.1 Der Sozialhirtenbrief, sein Umfeld und seine Bewertung

Die umfassende Bildung in den Sozialwissenschaften führten in einer wirtschaftlich und ideologisch schwieriger werdenden Zeit schließlich dazu, daß Bischof Waitz seinen ehemaligen Brixener Schüler von München nach Feldkirch holte und ihn insbesondere bat, gemeinsam einen Entwurf für einen Hirtenbrief zur Lösung der brennenden Sozialprobleme zu erarbeiten. Einem Bischof ging nach Angaben Anton Rauschers(7) der vorgelegte Text in sozialer Hinsicht zu weit, und so wählte man eine modifizierte Form.(8) Für Messner leiteten diese "Lehren und Weisungen der österreichischen Bischöfe über soziale Fragen der Gegenwart, vom 1. Adventsonntag 1925" einen neuen Abschnitt der christlichen Sozialreform ein, "für den dann 'Quadragesimo anno' den Weg wies."(9) Dieser Hirtenbrief sprach so deutlich von den Auswüchsen des Kapitalismus, daß er sogar in der sog. Kölner Erklärung Einwände des rheinischen Episkopats hervorrief.(10) Die Jännerkundgebung des österreichischen Episkopates zur sozialen Frage aus 1930 bestätigte endgültig die gemäßigte Interpretation des antikapitalistisch gehaltenen Hirtenbriefes 1925: Werde der "derzeit herrschende Mammonismus auf das schärfste verurteilt ..., ist nicht der Privatbesitz an Produktionsmitteln selbst verurteilt und die gegenwärtige Gesellschaftsordnung ... für falsch und verwerflich erklärt worden."(11) Inhaltlich war die Nähe zu Messners Sozialrealismus bzw. zum christlichen Solidarismus unübersehbar. So wurde bei der genannten Jännerkundgebung auch die katholisch-soziale Tagung 1929 in kirchlicher Lehrübereinstimmung gesehen, auf der Messner ein Referat über die Katholische Aktion gehalten hatte.

Der endgültige Text des Sozialhirtenbriefes 1925 zeigte einen noch nicht im exakten Sinne Messners verwendeten Begriff des Standes. Die Arbeiter hätten danach verlangt, "gleichgestellt zu werden anderen Berufsständen"(12). Die große Gruppe der Industriearbeiter wurde mit dem Begriff des Standes belegt.(13) Die Nicht-Arbeiter wurden als "die übrigen Stände"(14) angesprochen. "Der Stand der Industriearbeiterschaft hätte darum von allem Anfang an in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen, wie einst der Gewerbestand und der Bauernstand eingegliedert worden sind (...) Es liegt deshalb auch im Interesse der Industrie selbst und Interesse der ganzen Gesellschaft, ... daß zwischen Unternehmerschaft und Arbeiterwelt die Vorschriften der Gerechtigkeit befolgt werden, noch mehr, daß ihr Zusammenarbeiten in einer wirklichen Arbeitsgemeinschaft zur Verwirklichung des christlichen wahren Solidarismus führe."(15) Deutlich war also Messners Handschrift zu lesen in bezug auf den Rechtsgedanken und das notwendige Bewußtsein "des von Gott gewollten Verbundenseins aller in gemeinsamer Arbeit in der Volkswirtschaft; in diesem Sinne empfiehlt der Episkopat besonders das verständnisvolle Zusammenarbeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in wahrer Arbeitsgemeinschaft."(16)

Von 1925 bis 1933 wirkte Messner als Chefredakteur bzw. Mitherausgeber der Wochenschrift für Kultur, Politik und Volkswirtschaft "Das Neue Reich".(17) Die Zeitschrift bot ihm ein ideales Forum, um seine Ideen einem breiten Publikum vorzustellen und Kontakt zu den führenden Persönlichkeiten in Wirtschaft und Politik zu gewinnen.

Im Jänner 1926 erkennen wir anhand einer ausführlichen positiven Besprechung eines Buches Theodor Brauers im "Neuen Reich" manche sich später verdichtende Grundlinien Messners. Als Grundvoraussetzung der Sozialreform bezeichnete er darin die Unbefangenheit im Blick auf die konkrete Umgebung und Zeit. So berechtigt und notwendig Kritik an der Wirtschaftsordnung sei, so führe die absolute Ablehnung der gegebenen Wirtschaftsordnung durch Anhänger vergangener mittelalterlicher oder zukünftiger Ideale sehr leicht zu einer Blindheit "für die nächsten und wichtigsten Aufgaben in der Gegenwart."(18) Mit Brauer hielt Messner bezüglich der christlichen Sozialreform bereits fest: "Der Weg muß gehen vom Tarifvertrag zur Arbeitsgemeinschaft." Familie, Beruf und Volk seien die drei großen Liebes- oder Friedensgemeinschaften, von deren Pflege das soziale Heil zu erwarten sei. Und Messner schloß diese Buchbesprechung interessanterweise mit einem Kernsatz Brauers: "Demokratie ... ist ihrem Wesen nach mit der Verwirklichung der Berufsgemeinschaft verbunden."(19)

Auch Heinrich Pesch, der Gründer und Systematiker des wirtschaftlichen Solidarismus, fand in einem Nachruf positive Beachtung im April 1926, die auf inhaltliche Übernahme grundlegender Erkenntnisse bei Messner hinwies. So schrieb er im Nachruf, an Pesch anknüpfend: "Aber erst in der Gesellschaft wird der Mensch vollkommen zum Herrn der Welt, wenn er mit seinesgleichen zusammenwirkt in Arbeitsteilung und Arbeitsgemeinschaft. Daraus erwächst die soziale Gliederung der Gesellschaft und erwachsen die natürlichen Gemeinschaften: Beruf, Staat, Völkergemeinschaft (...) In dreifacher Solidarität baut sich für Pesch die Gesellschaft auf: In der Solidarität der Berufsgenossen, die sich auswirken muß besonders in den Berufsständen und innerhalb derselben wieder besonders im Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; in der Solidarität der Staatsgenossen ... weiters in der Solidarität der Völker". "Nicht ein 'katholisches Wirtschaftssystem' wollte Pesch schaffen, ein solches gibt es nicht. Aber aus katholischem Geiste und katholischem Verantwortungsbewußtsein gegenüber unserer Zeit die Lehren des christlichen Sittengesetzes in ihrer unveränderten Geltung auch gegenüber der heutigen Wirtschaft und ihre zeitbedingte Anwendung in derselben zu zeigen, war sein Ziel."(20)

2.2 Messners Habilitations-Vortrag "Sozialökonomik und Sozialethik"

1927 erfolgte trotz der mit der Zeitschrift-Leitung verbundenen Belastung die Habilitation Messners an der Theologischen Fakultät der Universität Salzburg mit seinem ausgearbeiteten Koblenzer Vortrag "Sozialökonomik und Sozialethik", den er im Rahmen der Görres-Gesellschaft gehalten hatte. In der Schrift, die also Messners Position aus dem Sep. 1926 enthielt und welche schon 1929 in die zweite Auflage ging, meinte Messner bereits in der Einleitung: "Wirtschaftliche Arbeit als Auswirkung und Erfüllung der Persönlichkeit muß vom Wirtschaftspraktiker her studiert werden; als Dienst an der Gemeinschaft kann sie nur vom Ganzen her, von der Volkswirtschaft als Arbeitskooperation aller Volksglieder her verstanden werden."(21) Er wollte also zeigen, was der Wirtschaftstheoretiker dem Wirtschaftsethiker bieten könne und wie in der sozialökonomischen Theorie die Zugänge zu einem geschlossenen System einer Berufsethik liegen würden. Für Messner war klar: "Daß im Rahmen der Sozialethik dem Wirtschaftlichen und der Wirtschaftsethik eine besondere Bedeutung zukommt, ergibt sich schon daraus, daß vom Wirtschaftlichen her die soziale Ordnung heute am tiefesten unterwühlt ist, da der Individualismus im Wirtschaftlichen wenn nicht zuerst so doch am stärksten sich auswirkte."(22) Es gehe hier auch um Vermeidung einer oft feststellbaren Weltfremdheit.

Als Ziel sei anstrebbar "eine wahre Demokratie der Arbeit und der Arbeitenden ..., der soziale Wirtschaftsstaat."(23) Messner wies deutlich darauf hin, daß ein historisch-positiver Teil der Ethik außer einer geschichtlichen Darstellung der ethischen Ideen "besonders die Erforschung der Zeitbedingtheit konkreter sittlicher Forderungen ..., namentlich hinsichtlich des sozialen und darin wieder besonders des wirtschaftlichen Gebietes" zu pflegen habe.(24)

2.2.1 Sozialrealismus

Neben der neuerlichen Betonung des unbefangenen Anschauens der Wirklichkeit(25) hieß es bei Messner weiter, daß die soziale Frage die Menschheit begleiten werde, solange der Fluch der Erbschuld auf ihr liege. "Woraus folgt, daß die Menschheit zu allen Zeiten alle sittlichen Kräfte einsetzen muß, die sozialen Verhältnisse den sittlichen idealen gemäß zu ordnen." Aussichtslos sei es - und das sagte wohl Messner schon hier klar gegen einen echten dritten Weg - die Ordnung dadurch erreichen zu wollen, "daß man aus den sittlichen Ideen unmittelbar ein konkretes Wirtschaftssystem abzuleiten und in diesem Sinne ein absolutes Ideal der Gesellschaftswirtschaft zu konstruieren unternähme. Dies wäre tatsächlich Utopie, in der die Eigenständigkeit des Wirtschaftlichen außer acht gelassen würde."(26)

Es könne, so Messner an anderer Stelle in seiner Habilitation weiter, auch geschehen, daß in der sozialen Wirklichkeit, welche die Theorie mit ihren Prämissen idealtypisch zu erfassen suche, "in der aber nicht eindeutig wirkende Naturkräfte, sondern von freien Entschlüssen bestimmte Handlungen wirksam sind, die in Widerspruch zur 'Wesenshaltung der Vernunftnatur' treten können", konkrete Gestaltungen und Erscheinungen erwüchsen, die nicht in der Natur der Gesellschaftswirtschaft lägen und "in ihrem historisch gewordenen Sein infolge der Kompliziertheit der in ungeheuer mannigfaltigen Beziehungen sich durchdringenden und bedingenden Formen gesellschaftlicher Wirtschaft nur schwer aus dem Ganzen herausgelöst und für sich geändert werden können. Sie zu ändern ist vielmehr selbst wieder einer längeren Zeit und ihrer Gesellschaft als sittliche Aufgabe gestellt."(27)

2.2.2 Zur Gemeinschaftsidee

Messner nahm auch Bezug darauf, warum er seinen Ausführungen nicht primär "Solidarität", sondern die Gemeinschaftsidee zugrundelegte: Die Gemeinschaftsidee sei 1. eine ursprüngliche Idee der Sozialethik, Solidarität jedoch mehr ein konkretes abgeleitetes Prinzip. Sie drücke 2. die Orientierung auf das Gemeinwohl mehr aus als die Solidaritätsidee, welche mehr den Ausgleich von Interessen besage und leicht Utilitaristisches ausdrücken könnte. Die Gemeinschaftsidee betone 3. "schärfer die sozialethische Behandlung der heutigen Sozialwirtschaft ..., während die Solidaritätsidee noch das Individualethische neben dem Sozialethischen stark hervortreten"(28) lasse. "Wohl werden auch für die sozialethische Behandlung der Wirtschaft zum allergrößten Teile die festzustellenden Pflichten letztlich als Pflichten des einzelnen gegenüber dem einzelnen bestehen, aber zu erkennen und zu begründen sein aus dem Gesichtspunkte der Stellung der einzelnen und einzelner Gruppen ('Stände') in der Arbeitskooperation."(29)

2.2.3 Ansatz bei der Arbeitsgemeinschaft

Die Ethik der Gesellschaftswirtschaft werde von ihren grundlegenden Ideen und Prinzipien aus auf Grund der Präzisierung der historischen Situation heutiger Sozialwirtschaft das "tatsächliche Verbundensein in allen seinen einzelnen Formen als ethische Aufgabe zu zeigen haben ... wie aus einer natürlichen Gemeinschaft eine sittliche Gemeinschaft werde."(30) Ein bleibend-gültiges Wort Messners lautete: "Gemeinschaft und auch Arbeitsgemeinschaft läßt sich nicht durch Gesetzgebung erzwingen, sondern muß aus sittlichem Grunde herauswachsen. Das Arbeitsrecht wird daher um so mehr seinen Zweck erfüllen, je mehr es Ausdruck eines lebendigen Gemeinschaftsbewußtseins ist."(31)

Im Zusammenhang mit dem notwendigen Anstreben eines geschlossenen Systems der Ethik der Sozialwirtschaft stellte er fest, daß einerseits die Idee der Gemeinschaft aus dem sozialen Bewußtsein verloren sei und erst wieder eingepflanzt werden müsse. "Dann aber drängt die heutige Gestalt der Sozialwirtschaft und unsere Erkenntnis davon selbst zu einem solchen geschlossenen System der Ethik dieser Sozialwirtschaft, verlangt und ermöglicht das Erfassen der Probleme in ihrem inneren Zusammenhange und die Behandlung der einzelnen Probleme aus einer leitenden Idee, nämlich die tatsächlich bestehende Arbeitskooperation als sittliche Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft aller Glieder der heutigen Sozialwirtschaft zu zeigen."(32) Das engste Verbunden- und Abhängigsein aller Glieder der Volkswirtschaft miteinander und voneinander, die von Messner so stark betonte Realität der Arbeitskooperation, werde viel zu wenig in ihrer Bedeutung erkannt, namentlich außerhalb der engeren nationalökonomischen Fachkreise. Indessen "wird diese tatsächlich bestehende Arbeitskooperation erst im Bereiche der sittlichen Ordnung zu jener höheren Einheit, die sie sein kann und soll, wird die Gesellschaft überhaupt und besonders die Wirtschaftsgesellschaft 'Ganzheit' erst als sittlicher Organismus, während es ausgeschlossen erscheint, die 'Ganzheit und die 'Gliedheit' der Einzelnen für diese als ethische Aufgabe zu erkennen, wenn die Gesellschaft als primäre Realität gegenüber dem Individuum besteht. Tatsächlich ist sie nämlich nur, um mit Pesch zu reden, moralisch-objektive Ganzheit, eine faktische Solidarität, zu der die Solidarität als Pflicht kommen muß."(33) Die grundlegende und leitende Idee einer systematisch-geschlossenen Ethik der Sozialwirtschaft werde dieser also von der Sozialökonomik schon geboten. Sie beruhe auf der Erkenntnis des zwangsmäßigen und unausweichlichen Verbundenseins aller Glieder der Volkswirtschaft innerhalb derselben zu einer Arbeitskooperation. "Damit ist der wesentliche Charakter heutiger Sozialwirtschaft gekennzeichnet und damit zugleich der Ausgangspunkt für die Sozialethik gegeben (...) Die Kooperation geht vor sich in Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung."(34)

2.2.4 Staat - Stände und Beruf

Für Messner war staatliches Eingreifen im wirtschafts- und sozialpolitischen Sinne wirksam und gerechtfertigt, soweit es zur Aufrechterhaltung oder Herstellung einer möglichst idealen Konkurrenzlage diente. Die größten Erfolgsaussichten für die Regulierung der freien Konkurrenz lagen für ihn aber schon damals anderswo. "Es ist bezeichnend genug, wie erst jüngst J. M. Keynes von ganz anderem Ausgangspunkt her als H. Pesch fast ganz gleich wie dieser zu einem System der Regulierung der Konkurrenz durch halbautonome Zwischenverbände im Gesamtorganismus der Volkswirtschaft kommt."(35) Der Gedanke Keynes' berühre sich mit dem Gedanken der freien Bindung, wie ihn A. Weber vertrete. In anderer Richtung gesehen, wies dies für Messner auf das Prinzip der Selbsthilfe, wie es in den Genossenschaften und in den Berufsorganisationen und in der Konkurrenzwirtschaft gerade im Sinne der Sozialökonomik von außerordentlicher Bedeutung sei. Messner stellte klar fest, daß alle genannten Zwischen-Organisationen halb-autonomer Natur besonders berufen seien, "in der Konkurrenzwirtschaft die Verbindung zwischen Individuum und Gemeinschaft herzustellen und Grundlage zu sein für die Verwirklichung der sittlichen Idee des Gemeinschaftsverbundenseins freier Persönlichkeiten, und somit Zellen zu werden, von denen her das Ethos der kapitalistischen Wirtschaft einer Gesundung zugeführt werden kann."(36)

Auch durch die Habilitation wurde immer klarer, daß Messner zu einer von seiner sozialrealistischen Auffassung her zu begreifenden berufsständischen Ordnung ansetzte. Den "Gemeinschaftscharakter aller Arbeit in der heutigen Sozialwirtschaft zu erkennen mit Hilfe der Sozialökonomik, ist für die Sozialethik Voraussetzung, um ihrerseits die Arbeit in allen ihren Formen innerhalb der heutigen Sozialwirtschaft als Dienst an der Gemeinschaft (ministerium) verstehen zu lehren. So werden dann im Leben selbst schließlich wieder die Berufe, wie schon einmal, 'unter dem Aspekte der sozialen Funktion und des sozialen Interesses im Dienste eines sozialen Organismus' (A. Salz) aufgefaßt werden. So ergibt sich dann auch ein der heutigen Gestalt der Wirtschaft entsprechender Begriff des Standes, dem wieder grundlegende Bedeutung für den Aufbau einer Berufsethik zukommt."(37)

Exkurs: Zur päpstlichen Sozialenzyklika "Quadragesimo anno", zu den "ordines" und späteren kirchlichen Stellungnahmen

Aus Anlaß des 40. Jahrestages von RN erschien die Enzyklika QA (15. Mai 1931) mit einer auf die gesamte Ordnung der menschlichen Gesellschaft ausgebauten Thematik. Im Gegensatz zur Enzyklika RN, in der aus verschiedenen Gründen die Reformidee der berufsständischen Ordnung nicht direkt eingegangen war(38), handelte der Papst zunächst in einem fünften Abschnitt des zweiten Hauptteils der Enzyklika von der neuen Gesellschaftsordnung (QA 76 - 98). So kam er hier unmittelbarer zurück auf das Gesamtthema der Enzyklika, welches bezüglich dieser Ordnung auf "deren Wiederaufrichtung nach den Grundsätzen gesunder Sozialphilosophie bis zu ihrer Vollendung nach den erhabenen Vorschriften des Heilsplans der Frohbotschaft" (QA 76) abzielte.

Später wurde vor allem oft positiv zum herausgestellten Subsidiaritätsprinzip (QA 79) Stellung genommen. Diesem Prinzip lag die von den Päpsten vertretene Theorie der vertikalen Gewaltenteilung zugrunde, welche von der Erkenntnis ausgeht, "daß zwischen dem Einzelnen und dem Staat zahlreiche menschliche Gemeinschaftsbildungen als Zwischenglieder existieren, die in ihrem Stufenbau dem einzelnen Bürger ebenso die Freiheit zu garantieren suchen, wie das an Bedeutung gleich wichtige Prinzip der horizontalen Gewaltenteilung". Das von QA herausgearbeitete Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung sollte zur Überwindung des Staatsabsolutismus führen. "Das große Verdienst Papst Pius XI. liegt vor allem darin, daß er diesen Grundsatz der Freiheit und Selbständigkeit von dem Verhältnis zwischen Einzelmensch und Gemeinschaft auf die Beziehungen der kleineren Lebensgemeinschaften untereinander und zum übergeordneten Herrschaftsverband, Staat, erstreckt hat."(39)

Die Gesellschaft erschien dem Papst geradezu "als die um den Arbeitsmarkt zentrierte Gesellschaft zweier interessengegensätzlicher 'Klassen'"(40). Er sah die beiden Klassen aber auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen an. Und so verlangte er die Bildung von Berufsgemeinschaften, "denen die Menschen nicht nach der Stellung, die sie auf dem Arbeitsmarkt einnehmen, angehören, sondern nach den verschiedenen Rollen, die sie im sozialen Leben zu spielen haben". "Eine doppelte Gliederung in Gebiets- und Berufskörperschaften im Sinne von Leistungsgemeinschaften gehört zum Subsidiaritätsprinzip."(41) Im Lateinischen griff er dann zu der Bezeichnung "ordines" - die deutsche Übersetzung half sich im Anschluß an die romanische Bezeichnung "corporation" mit dem Ausdruck "Berufsstände" (und "Berufsständische Ordnung"). Wie die Einwohnergemeinde ihre Angelegenheiten in Selbstverwaltung erledigte, so sollten auch diese Leistungsgemeinschaften alles, was ihre Aufgabe oder ihren Dienst betreffe, in Selbstverwaltung übernehmen und so den maßlos überforderten Staat entlasten, damit er sich ganz seinen spezifischen Aufgaben zuwenden könnte, um (nur) das zu regeln, "was über den Bereich ... der einzelnen Leistungsgemeinschaft hinausgreift."(42) Die "ordines" wurden wahlweise als "collegia seu corpora", d. h. als Kollegien oder Körperschaften bezeichnet. "Im Hinblick auf den für sie von Papst Pius XI. vorgesehenen Aufgabenkreis, der nach einer Rechtspersönlichkeit verlangt, ist die körperschaftliche Organisation der Berufsstände als vorgesehen anzunehmen."(43)

Mit geburts- und herrschaftsständischen, aber auch ständestaatlichen Vorstellungen im Sinne von Ständen als Parteien-Ersatz hatte QA eben nichts zu tun.(44) Trotzdem ist der betreffende Teil von QA in alle diese Richtungen interpretiert worden und führte zu schweren Mißverständnissen, die der katholischen Soziallehre und insbesondere der berufsständischen Idee Schaden zufügten. Dieses an sich schwer begreifliche Mißverständnis dürfte sogar durch die diplomatisch-kritischen Bemerkungen über den faschistischen Korporationenstaat Mussolinis (QA 91 - 96) gefördert worden sein, weil weite Kreise darin eine päpstliche Modellbeschreibung eines Ständestaates erkennen wollten.(45) Die konkrete Verwirklichung aber ihres Grundanliegens ließ QA offen.(46) Dem Staat sollte nur Kompetenzhoheit zukommen. "Papst Pius XI. macht sich dabei den Neutralitätsstandpunkt Papst Leos XIII. gegenüber den Staatsformen auch bei der Organisation der berufsständischen Körperschaften zunutze."(47) So blieben Fragen der Organisation offen wie "z. B. die genaue Abgrenzung der Berufskörperschaften als Selbstverwaltungskörperschaften voneinander, sie betreffen die freiwillige oder die Zwangsmitgliedschaft, die Bedingungen der Aufnahme und die Folgen des Austritts, den Weg der Willensbildung innerhalb der einzelnen Leistungsgemeinschaft."(48) Den behandelten Gesamtabschnitt in QA bezeichnete Nell-Breuning später sogar als "reale Utopie"(49) mit dem Ziel der klassenfreien Gesellschaft. Nach Pius XII. ist diesbezüglich noch die Enzyklika "Mater et magistra" (1961)(50) darauf zurückgekommen, in der deutschen Übersetzung wurde das durch Verwendung des Wortes "Leistungsgemeinschaften" verdeutlicht. "So sehr ... die Päpste die berufsständische Ordnung empfohlen haben, so sehr haben sie gleichzeitig ihre Neutralität gegenüber den Staatsformen betont."(51)

Von den natürlichen Lebensgemeinschaften getrennt, nannten die österreichischen Bischöfe 1961 in einem Sozialhirtenbrief zu MM kurz "die leistungsgemeinschaftlichen Zwischengebilde, also Betriebe, Produktionsstätten usw."(52) Nur noch an einer anderen Stelle war ausdrücklich der Begriff "Berufsstände"(53) angeführt. In der Feier zum 75. Jahrestag von RN im Mai 1966 sagte Papst Paul VI. dann, die Kirche habe das Recht auf gewerkschaftliche Vereinigung anerkannt, verteidigt und gefördert "und dabei eine gewisse theoretische Vorliebe für Korporationen und gemischte Vereinigungen überwunden"(54). Hierher gehört auch das XXI. Ökumenische Konzil mit seiner Pastoralkonstitution "Gaudium et spes" (1965), welche vom Übergang "von einem mehr statischen Verständnis der Ordnung der Gesamtwirklichkeit zu einem mehr dynamischen ... Verständnis"(55) gesprochen hatte. Jedenfalls können wir, was Rudolf Weiler das "Prinzip der Zwischenglieder (Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip)"(56) genannt hat, mit der letzten Sozialenzyklika "Centesimus annus" (= CA; 1991) als bleibend anführen: "Nach Rerum novarum und der ganzen Soziallehre der Kirche erschöpft sich die gesellschaftliche Natur des Menschen nicht im Staat, sondern sie verwirklicht sich in verschiedenen Zwischengruppen, angefangen von der Familie bis hin zu den wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Gruppen, die in derselben menschlichen Natur ihren Ursprung haben und daher - immer innerhalb des Gemeinwohls - ihre eigene Autonomie besitzen. Das ist die ... 'Subjektivität der Gesellschaft', die zusammen mit der Subjektivität des einzelnen vom 'realen Sozialismus' zerstört wurde."(57)

Ein letzter Blick sei noch auf den neuen "Katechismus der Katholischen Kirche" (1993) erlaubt: QA wird hier ein einziges Mal im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip in Nr. 1883 erwähnt. Zu unserer Thematik paßt auch noch Nr. 2430: "Im Wirtschaftsleben sind verschiedene Interessen im Spiel, die einander oft widersprechen. Daraus ergeben sich die Konflikte, die es kennzeichnen. Man soll sich bemühen, sie auf dem Weg von Verhandlungen zu lösen, die den Rechten und Pflichten jedes Sozialpartners Rechnung tragen: denen der Unternehmensleiter, denen der Lohnempfänger und ihrer Vertreter, z. B. der Gewerkschaften, und gegebenenfalls denen der staatlichen Behörden."

2.3 Nach der Habilitation Messners bis 1933

Mit einem zu Ostern 1928 datierten Vorwort erschienen die viel beachteten sozialen Fasten- und Osterbetrachtungen Messners aus dem "Neuen Reich" gesammelt in einem Büchlein "Soziale Frage und soziale Ordnung". Die Vertrautheit mit den wirtschaftlichen Fakten und Zusammenhängen kam ihm in der Diskussion und Auseinandersetzung mit den oben angeführten, in Wien verbreiteten Strömungen einer gewissen Sozial- und Kulturromantik zugute. Bei einer Buchbesprechung fand Messner im "Neuen Reich" schon vor QA sehr klare Worte zur berufsständischen Ordnung in bezug auf seinen Forschungsschwerpunkt Wirtschaftsordnung: "Der Gemeinschaftsgedanke kann innerhalb der Wirtschaft nur gestaltende Kraft werden in einer berufständischen Verfassung derselben, Berufsgeist kann aber nicht allein von innen heraus aus einer neuen moralischen Haltung wachsen, wenn nicht neue Rechtsformen innerhalb der Wirtschaft einen geeigneten Boden dafür schaffen, da sich kapitalistische und berufliche Wirtschaftsauffassung diametral entgegengesetzt sind, da erstere Verdienstwirtschaft aus rein individuellem Interesse ist, während letztere Dienstwirtschaft auf Grund des Gemeinschaftsgedankens ist (...) In der berufständischen Verfassung der Wirtschaft ist allein jener Ausgleich von Freiheit des Einzelnen und Gemeinschaftsgebundenheit gewährleistet, der die Persönlichkeitsrechte nicht angreift (auch das Privateigentum nicht aufhebt), aber doch der Gemeinschaftsverpflichtung aller Geltung zu verschaffen vermag."(58) Der wissenschaftlichen Aufgabe ist Messner diesbezüglich bis 1938 intensiv nachgekommen. So kann als Beispiel der bereits im Nov. 1932 in der Volksbund-Zeitschrift "Volkswohl" erschienene Beitrag "Wettbewerbsfreiheit und berufsständische Ordnung" angeführt werden.(59)

Messner lag bei der katholisch-sozialen Tagung 1929 auf der Linie der Schindler-Interpretation Vogelsangs von einem Ordnungsdenken her. Durch das Berufsethos in Verbindung mit den religiös-sittlichen Kräften würde der Mensch in den Mittelpunkt der Wirtschaft rücken. Dies sei nicht nur eine humanitäre Frage, sondern eine Rechtsfrage.(60) Messner sah "in den Arbeiter-, Unternehmer- und Konsumentenverbänden wichtige Ansätze des Korporationsprinzips in Volkswirtschaft und Gesellschaft" und erinnerte, daß dies auch der Sozialreform nach Vogelsang ganz entspreche. Es sei klar, daß "neben den korporativen Verbänden, in denen zunächst Selbstverantwortung und Selbsthilfe der Einzelnen wie der einzelnen Berufe und Stände zur Geltung kommen, dem Staat gegenüber den heutigen sozialen Fragen große Aufgaben"(61) infolge seiner Gemeinwohlsorge zufielen. Er hob die Regelung der Eigentumsordnung und den Ausbau des Arbeitsrechts hervor. Der Betrieb, wo sich Eigentum und Arbeit unmittelbar berührten, sei für die soziale Befriedung durch die Schicksals- und Arbeitsverbundenheit im Ganzen der Volkswirtschaft Ausgangspunkt für Wirtschaftsdemokratie.

Im Staatslexikon schrieb Messner dann 1931 zum Korporationsprinzip im allgemeinen: "Der Zusammenschluß jener, die sich durch die Gemeinsamkeit der besonderen Lebenszwecke verbunden wissen und diese durch gemeinsame Anwendung von geeigneten Mitteln möglichst vollkommen zu erreichen streben, führt zu vielfältigen Formen der Korporation. - Das Korporationsprinzip ist das Aufbauprinzip der sozialen Ordnung. Es entspricht vor allem der Gliederung der Gesellschaftszwecke und der damit gegebenen Ausstattung der Teilorganismen mit Rechten des Zusammenschlusses, die ihnen vor jeder staatlichen Verleihung zukommen und die die Grundlage jeglicher Kultur bilden."(62) Messner sprach von der vorteilhaften Selbstkontrolle innerhalb der Korporationen. In der Gesellschaft als Ganzem müsse der nicht ausschließbare Kampf zwischen Einzel- und Gruppeninteressen immer der Korporation ein- und untergeordnet bleiben "als der im Solidaritätsgesetz begründeten Verpflichtung der einzelnen wie der Gliedgemeinschaften, das Gemeinwohl nicht nur nicht zu gefährden, sondern ihren Teil zu seinem Zustandekommen ... beizutragen."(63)

Bei der im Okt. 1931 stattgefundenen katholisch-sozialen Schulungstagung stand für Bischof Sigismund Waitz, den führenden Sozialtheoretiker des Episkopates, nicht mehr der Arbeitsmarkt, sondern die Gesellschaftsordnung im Mittelpunkt. Vom Berufsstand her sollte nach Waitz Einheit in die Vielheit kommen.(64) Die österreichischen Bischöfe nahmen im Fastenhirtenbrief vom 1. Feb. 1932 Stellung zum Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und traten dabei für "wahre Gemeinschaften ... zwischen den Mitgliedern derselben Berufskreise und Frieden zwischen allen Berufsständen"(65) ein. Kurz danach hielt Kardinal Friedrich Gustav Piffl eine Rede über die Enzyklika QA.(66) Rudolf Weiler faßt zusammen: "Gleicherweise für Interessenvereinigungen wie christliche Gewerkschaften und katholische Arbeitervereine oder für Organisationen des Bauernstandes und des Mittelstandes wie für Vereinigungen unter den Arbeitgebern sprechen sich die Bischöfe aus wie ebenso für Stände und die Erziehung zu berufsständischer Gesinnung (so Kardinal Piffl). Piffl sieht auf dem Weg zur berufsständischen Ordnung damals 1932 zunächst die Aufgabe, Verbände der Interessenvertretungen auf dem Arbeitsmarkt zu bilden. Ziel wäre es, daß die Klassenorganisationen mithülfen, 'sich selber und andere zu berufsständischem Geiste' zu erziehen. Die Klassengegensätze würden aber noch länger andauern! Sie wären legitim, aber es bestände auch die Gefahr klassenmäßiger Betrachtungsweise."(67)

Welches Ansehen sich der Salzburger Privatdozent Messner in kurzer Zeit über den österreichischen Sozialkatholizismus hinaus in der Fachwelt erwerben konnte, bewies - wie Rauscher feststellt(68) - die Tatsache, daß ihm bei der Neuauflage des Staatslexikons der Görres-Gesellschaft 13 Artikel, darunter "Soziale Frage", "Sozialpolitik" und "Sozialreform" ebenso wie "Liberalismus" und "Marxismus", anvertraut wurden. Was ihn jedoch noch weiter über die Grenzen seiner Heimat hinaus einer breiten interessierten Öffentlichkeit bekannt machte, war Ende des Jahres 1933 sein erstes großes Werk, nämlich "Die soziale Frage". Den nötigen Freiraum für sein wissenschaftliches Arbeiten gewann Messner auch, weil die Tyrolia "Das Neue Reich" mit der Zeitschrift "Die Schönere Zukunft" zusammenlegen mußte, in der sich nach 1932 aufgrund ihrer "romantischen" Ausrichtung nur noch wenige Beiträge Messners finden sollten.

2.4 Messners Bestehen auf Parität und Subsidiarität bei der Verfassungsreform

Nach der sog. "Selbstausschaltung" des Nationalrates am 4. März 1933 und Bitten des Bundeskanzlers Dollfuß wurde auch Richard Schmitz als programmatischer Vordenker der christlichsozialen Parteiführung im Sinne einer Verfassungsreform aktiv. Mit Wissen und Billigung seitens Dollfuß' versammelte er im April 1933 einen ausgewählten Kreis katholischer Sozialphilosophen und Intellektueller, die sich schon seit längerem mit diesen Fragen befaßt hätten, um mit ihnen "Vorschläge für einen grundsätzlichen und möglichst vollständigen Umbau unserer Verfassung zu besprechen."(69) Zu diesen Beratungen versammelte Schmitz J. Eberle, den Juristen Prof. Degenfeld, seinen jüngeren Bruder Hans Schmitz, A. M. Knoll und Johannes Messner. Auch Friedrich Funder, E. Kogon und K. Lugmayer dürften teilgenommen haben. Für den 14. Mai 1933 berief R. Schmitz in seiner Funktion als Direktor des Volksbundes der Katholiken Österreichs eine größere Tagung unter dem Titel "Wir Katholiken und die Verfassungsreform" ein.(70) Zu dem genannten Kreis stießen noch Justizminister Schuschnigg und der Völkerrechtler Alfred Verdroß hinzu.

Eine recht interessante Kontroverse entwickelte sich im Zusammenhang mit der Frage der berufsständischen Neuordnung innerhalb der Verfassung. "Johannes Messner nannte dabei als zu beachtende Grundprinzipien die Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Subsidiarität und die Selbstverwaltung."(71) Dem entgegnete der Spann-Schüler Philipp Bugelnig, daß das Prinzip der Parität als unständisch abgelehnt werden müsse. Viel entsprechender wäre dagegen der Gedanke der Hierarchie, der auch bei der größten bestehenden ständischen Organisation, der katholischen Kirche, Anwendung finde.(72)

3. Zusammenfassung der Entwicklung bei Messner

Wir dürfen annehmen, daß der führende österreichische Sozialrealist Messner spätestens seit den Hinweisen Professor Waitz' auf die Bedeutung der Sozialordnung und dem Kennenlernen des Schindler-Buches über die soziale Frage ("Volksstände") um den Sinn einer organisch an Bestehendes anschließenden "ständischen Ordnung" wußte. Adolf Weber, Theodor Brauer und auch besonders Heinrich Pesch wiesen diesbezüglich für Messner den richtigen Weg von der unumstößlichen Tatsache der Arbeitskooperation als sittliche Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft aller Glieder der Sozialwirtschaft zu einem entsprechenden Begriff des Standes, der zwischen Individuum und Staat eine gesellschaftliche Ordnungsfunktion übernehmen sollte, insbesondere beim Wettbewerb, unter Beibehaltung der natürlichen Rechte des Privateigentums und der Privatinitiative. So fand Messner (im Nov. 1932) "alle jene zu enger Gemeinschaft zusammengeschlossen, die zusammenwirken an der Beschaffung eines für das materielle Gemeinwohl wichtigen Gutes. Wir finden also Gliedgemeinschaften im gesellschaftlichen Ganzen vor, deren Wurzel die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen und des wirtschaftlichen Lebensbereiches ihrer Glieder sind, und deren offensichtliche Aufgabe es ist, erstens die gemeinsamen Interessen ihrer Glieder zu wahren und zu fördern, zweitens die Einordnung ihrer Interessen in das Gesamtinteresse der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Es sind gesellschaftliche Gewaltträger, die in ihrem Bereiche den Einklang von Einzel- und Gemeininteresse zu wahren und als gesellschaftliche Ordnungsorgane institutionell die Gesellschaft gegen das Uebermächtigwerden der einen wie der anderen zu sichern haben. Es ist die gesellschaftsorganisatorische Stellung der Berufsstände, auf die wir damit gestoßen sind"(73). Außer für das spätestens seit 1929 klar vertretene, dem Subsidiaritätsprinzip zugehörige Korporationsprinzip setzte sich Messner vor dem Erscheinen der "Sozialen Frage" auf höchster Ebene auch für das Paritätsprinzip zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Selbstverwaltung ein und stand von Anbeginn der Sozialromantik und dem Spannschen Universalismus auf allen Ebenen in sehr kritischer Distanz gegenüber. Spätestens mit seiner Habilitation bewies Messner auch die Fähigkeit zu einer eigenständigen Position innerhalb der solidaristisch-sozialrealistischen Schule. Die österreichischen Bischöfe berücksichtigten bei ihrer "Sozialverkündigung" zweifellos besonders die wissenschaftlich fundierte Linie Messners.


ANMERKUNGEN

(1) Ich beziehe mich für das folgende vor allem auf Rauscher A., Johannes Messner (1891 - 1984), in: Aretz J./Morsey R./Rauscher A. (Hrsg.), Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem Katholizismus des 19. u. 20. Jh. Bd. 6, Mainz 1984, 250 - 265.

(2) Vgl. Messner J., Die soziale Frage im Blickfeld der Irrwege von gestern, der Sozialkämpfe von heute, der Weltentscheidungen von morgen von Dr. jur. utr., Dr. oec. pol. Johannes Messner/Professor der Ethik und Sozialwissenschaften an der Universität Wien, Innsbruck - Wien - München 1956 (sechste neubearbeitete Auflage), 13 - 17.

(3) A. a. O., 16, schrieb Messner dazu: "Als erstes Problem der 'sozialen Frage' beschäftigte mich in den Gymnasialjahren der Unterschied zwischen dem nicht unbeträchtlich höheren Lohn der Mutter im Vergleich zu dem des Vaters, indessen wurde mir ein nach heutigen Begriffen viel zu zurückhaltendes Buch über die 'soziale Frage' auf dem Gymnasium als gefährlich abgenommen."; vgl. Rauscher, in: Aretz/Morsey/Rauscher (Hrsg.; 1984) 252.

(4) A. a. O., 16 f.

(5) Nach Kriegsende 1918 schrieb Messner einige Artikel im "Tiroler Anzeiger", die von der Verlagsanstalt Tyrolia herausgegeben wurde. Vgl. Rauscher, in: Aretz/Morsey/Rauscher (Hrsg.; 1984) 253.

(6) Dabei folge ich Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 122, Anm. 15.

(7) Vgl. Rauscher, in: Aretz/Morsey/Rauscher (Hrsg.; 1984) 254.

(8) Vgl. Lehren und Weisungen der österr. Bischöfe über soziale Fragen d. Gegenwart. Herausgegeben mit Zustimmung des hochwürdigsten Herrn Kardinals und Erzbischofs von Wien Dr. Friedrich Gustav Piffl. Erörterungen von Dr. Karl Lugmayer, Wien 1926 (und im Wiener Diözesanblatt, LXIII/12, 67 - 77.) - Nach Eigenangaben hat Messner mit Waitz vierzehn Tage zur Textierung verbracht, so Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 122, Anm. 16.

(9) Meßner (SF 2/31934) 457.

(10) Vgl. Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 123.

(11) Jänner-Kundgebung, Anhang in: Meßner (1930) 58.

(12) Lehren und Weisungen (1926) 11.

(13) Vgl. a. a. O., 13.

(14) A. a. O., 19. Schon hier sei mit Meßner (SF 2/31934) 451 darauf hingewiesen, daß Bischof Ketteler "die gesamte Arbeiterschaft als Stand organisieren und der Gesellschaft eingliedern" wollte und so deutlich erkennbar wurde, "daß Klassen- und Standesbegriffe verwischt werden, eine Vermengung, die in den folgenden Jahrzehnten nie überwunden wird."

(15) A. a. O., 22.

(16) A. a. O., 14; die Habilitationsthematik Messners klang an. Als Schriftstelle verwendeten die Bischöfe Röm 12,10.

(17) Der bisherige Schriftleiter J. Eberle - vgl. Kapitel über Richtungen - war mit der vom Herausgeber Ae. Schöpfer vertretenen sozialrealistischen Linie nicht mehr einverstanden und gründete eine eigene Zeitschrift mit dem Titel "Die Schönere Zukunft"; vgl. Rauscher, in: Aretz/Morsey/Rauscher (Hrsg.; 1984) 254.

(18) Meßner J., Eine Grundvoraussetzung der Sozialreform. Zu Prof. Dr. Th. Brauers "Produktionsfaktor Arbeit", in: Das Neue Reich. Wochenschrift für Kultur, Politik und Volkswirtschaft, 8. Jg., Nr. 15 (16. Jänner 1926) 331.

(19) A. a. O., 333.

(20) Ders., Heinrich Pesch +, in: Das Neue Reich 8. Jg., Nr. 28 (17. April 1926) 586.

(21) Ders., Sozialökonomik und Sozialethik. Studie zur Grundlegung einer systematischen Wirtschaftsethik, Paderborn 1927 (= 1. Heft der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im katholischen Deutschland. Veröffentlichungen der Sektion für Sozial- und Wirtschaftswissenschaft), 9, Hervorh. v. Verf.

(22) A. a. O., 10.

(23) A. a. O., 11; vgl. 69: "Gerade der Gedanke des unausweichlichen Verbundenseins aller in der Arbeit füreinander und miteinander bei der tatsächlichen Expropriation des Arbeiters und zugleich dem unverlierbaren Recht auf Anteil am Wirtschaftsraum läßt für die Ethik die Mitverantwortung und Mitbestimmung als die dieser Situation entsprechende Form des Anteils am Wirtschaftsraum erscheinen."

(24) A. a. O., 30; diese Aussage ist für unsere Thematik von großer Bedeutung - Messner hat nie unzulässig verabsolutiert.

(25) A. a. O., 53: "Das unbefangene Anschauen der Wirklichkeit und das ruhige klare Erkennen unserer Aufgaben darin ist aber geradezu die Grundvoraussetzung aller, namentlich auch einer von sittlichen Ideen ausgehenden sozialen Reform."

(26) A. a. O., 56; vgl. ders. (SF 2/31934) 426: "Es gibt für das christliche Denken keine Gesellschaft, die eine endgültige und vollendete soziale Ordnung hätte ... Denn für das christliche Denken ist die soziale Frage eine Folge der Erbschuld, die sich in der Gesellschaft genau so auswirkt wie im Einzelmenschen, ja noch verstärkt, weil der einzelne Mensch in sich jene Vollkommenheit der Ordnung erreichen kann, die wir als Heiligkeit bezeichnen, während die soziale Ordnung einen solchen Grad der Vollkommenheit schon deshalb nicht erreichen kann, weil in ihr immer 'Gute und Böse' zusammenleben."

(27) A. a. O., 44.

(28) Ebd.; die Begründung erfolgte gegenüber dem Ansatz H. Peschs!

(29) A. a. O., 61.

(30) A. a. O., 59; mit dem letzten gesperrten Teil des Zitates bezog sich Messner auf das Rundschreiben "Libertas præstantissimum" (1888) Leos XIII. über die menschliche Freiheit, und zwar analog zu Leos Unterscheidung zwischen natürlicher und sittlicher Freiheit.

(31) A. a. O., 70.

(32) A. a. O., 34; vgl. auch 50: Es sei "klar ..., daß die Sozialökonomik als jene theoretische Wissenschaft gelten muß, die die Sozialethik braucht, um ihren konkreten Aufgaben gerecht werden zu können, nämlich: Die tatsächliche Arbeitskooperation, als die die Sozialökonomik die heutige Sozialwirtschaft nach Umfang und Art des Verbundenseins ihrer einzelnen Glieder innerhalb derselben erkennt, im einzelnen und für den Einzelnen als Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft im Bereich der sittlichen Ordnung zu zeigen und in das allgemeine Sozialbewußtsein zu heben."

(33) A. a. O., 38 (spannkritisch).

(34) A. a. O., 57.

(35) A. a. O., 46 f.; (vgl. Keynes J. M., Das Ende des Laissez-faire, Berlin 1926, 31, und Weber A., Volkswirtschaft und Politik, Hochland, XXI. Jg., Märzheft, 578).

(36) A. a. O., 48.

(37) A. a. O., 62, Fettdruck v. Verf; Messner bezog sich dabei auch auf Pesch H. (Lehrbuch der Ökonomik, Bd. 3, 27) - die Habilitationsthematik schien Messner "berufsständische" Gedanken nur im wirtschaftlichen Kontext entwickeln zu lassen, er hat jedoch eine berufsständische Ordnung nicht auf Teilbereiche der Gesellschaft beschränkt, wie im Hauptteil dieser Arbeit ersichtlich sein wird (vgl. IV. 5.2.2, 5.2.3 und 5.3.2).

(38) Vgl. Gundlach, in: StL (1. Bd./61957) 1125 f.; vgl. auch Schlagnitweit (1991) 75 ff.

(39) Schambeck H., Der rechtsphilosophische und staatsrechtliche Gehalt der päpstlichen Lehräußerungen, in: ders., Kirche, Staat und Demokratie. Ein Grundthema der katholischen Soziallehre, Berlin 1992, 21.

(40) Nell-Breuning, O. v., Soziallehre der Kirche. Erläuterungen der lehramtlichen Dokumente. Herausgegeben von der Katholischen Sozialakademie Österreichs, Wien 31983, 53 f.

(41) Schambeck, in: ders. (1992) 22.

(42) Nell-Breuning (3/1983) 55.

(43) Schambeck, in: ders. (1992) 22, Anm. 45.

(44) Vgl. Gundlach, in: StL (1. Bd. - 6/1957) 1133.

(45) Vgl. Nell-Breuning (3/1983) 55 f.

(46) Vgl. Schlagnitweit (1991) 83.

(47) Schambeck, in: ders. (1992) 24; vgl. QA 86: "Kaum bedarf es eigener Erwähnung, daß das, was Leo XIII. über die Staatsform lehrte, auch auf die Berufsstände oder berufsständischen Körperschaften sinngemäße Anwendung findet, nämlich: die Menschen haben die volle Freiheit, eine Form nach ihrem Gefallen zu wählen, wenn nur der Gerechtigkeit und den Erfordernissen des Gemeinwohls Genüge geschieht."

(48) Ebd.

(49) Nell-Breuning (31983) 55.

(50) Vgl. MM 37 und 65.

(51) Schambeck, in: ders. (1991) 25.

(52) Sozialhirtenbrief der Bischöfe Österreichs anläßlich des Erscheinens von "Mater et magistra.", in: St. Pöltner Diözesanblatt, Nr. XV (1961) 103.

(53) A. a. O., 105: "Die Dorfbürgermeister aber werden besonders darauf achten zu haben, daß im Mischdorf alle Berufsstände im Gemeinderat gerecht vertreten sind".

(54) Zit. nach Weiler R., <Berufsständische Ordnung>, in: Staatslexikon Recht Wirtschaft Gesellschaft. Herausgegeben von der Görres-Gesellschaft. 1. Bd., Freiburg - Basel - Wien 71985, 697.

(55) Nr. 5; zit. nach Texte zur katholischen Soziallehre (61985) 325.

(56) Weiler R., Wirtschaftliche Kooperation in der pluralistischen Gesellschaft, Wien 1964, 351.

(57) Nr. 13; zit. nach der Verlautbarung des Apostolischen Stuhls 101 durch das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 17 f.; Papst Johannes Paul II. verwies in diesem Zusammenhang auf seine vorletzte Enzyklika "Sollicitudo rei socialis" (=SRS; 1987) und die Nummern 15 und 28.

(58) Messner J., Der Ausgang des Kapitalismus, zu Jostocks Buch gleichen Titels, München 1928, in: Das Neue Reich 10. Jg., Nr. 30 (21. Apr. 1928) 612; zit. nach Klose A. (Hrsg.), Johannes Messner 1891 - 1984. Herausgegeben und erläutert von Alfred Klose, Paderborn - München - Wien - Zürich 1991 (= Beiträge zur Katholizismusforschung, Reihe: A: Quellentexte zur Geschichte des Katholizismus, Band 5, 64 f.

(59) Vgl. ders., Wettbewerbsfreiheit und berufsständische Ordnung, in: "Volkswohl". Wissenschaftliche Monatsschrift, XXIV. Jg., Nr. 2 (Nov. 1932) 33 - 41.

(60) Vgl. Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 126; (vgl. Meßner J., Katholische Aktion und soziale Frage, in: Die katholisch-soziale Tagung in Wien, Wien 1929, 26 ff.)

(61) Zit. nach Weiler, in: ebd.; (vgl. Meßner, in: Die katholisch-soziale Tagung [1929] 22 ff.)

(62) Meßner J., <Soziale Ordnung>, in: StL (4. Bd./51931) 1676 f.

(63) A. a. O., 1678.

(64) Vgl. Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 127 (Anm. 36); (vgl. Kogon E., in: Schönere Zukunft (1931) 128 f.)

(65) Wiener Diözesanblatt LXX/1, 2; 1 - 7; zit. nach Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 126.

(66) Weiler, in: Schambeck/Weiler (Hrsg.; 1992) 126 f. (Anm. 35); (vgl. Reichspost, 39. Jg. [8. März 1932] 2).

(67) A. a. O., 127.

(68) Rauscher, in: Aretz/Morsey/Rauscher (Hrsg.; 1984) 255.

(69) Schreiben von 3. Apr. 1933 an Messner, Knoll, Eberle und Degenfeld; zit. nach Wohnout (1993) 82.

(70) Vgl. Österreichisches Staatsarchiv/Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien, Nachlaß Dr. Richard Schmitz, Kart. XXXVI, Mappe Verfassungsreform o. Z. (Protokoll der Tagung: Wir Katholiken und die Verfassungsreform); nach Wohnout (1993) 83 f.

(71) Wohnout (1993) 84.

(72) Ebd.: Bugelnigs Konzeption orientierte sich an Spann und Platon, z. B. in seinem Buch: Der Ständestaat. Dessen Voraussetzungen und Verwirklichung, Klagenfurt/Rosenheim 1935. Diesbezüglich ist es interessant, daß z. B. der Heinrichschüler Friedrich Romig erst kürzlich in seiner Schrift: Um das Reich Gottes. Vier Traktate über den Konservativismus. Bd. I, in: DIE WEISSE ROSE. Zeitschrift gegen den Zeitgeist. Analytische Schriften, Wiener Neudorf, Nr. 1 (1993) 24 ff., die Vorbildfunktion der Kirche im analogen Sinn betont hat und aus der organischen Natur der Kirche das Prinzip der Hierarchie für alle Gesellschaften zu gewinnen meint unter der Überschrift "Die Ableitung der sozialen Kategorien aus dem Kirchenbegriff".

(73) Meßner, Wettbewerbsfreiheit und berufsständische Ordnung, in: "Volkswohl" (Nov. 1932) 38.


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